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								"Das selbständige 
								Beweisverfahren (früher: 
								Beweissicherungsverfahren) ist im deutschen 
								Zivilprozess ein gerichtliches Verfahren, 
								welches dem eigentlichen Zivilprozess, dem 
								Hauptsacheverfahren, durch einen entsprechenden 
								Antrag vorgeschaltet werden kann, um in Fällen 
								mit einer gewissen Eilbedürftigkeit eine 
								Beweissicherung zu gewährleisten, wenn hieran 
								ein rechtliches Interesse besteht oder auch zu 
								dem Zweck, aufgrund der gewonnenen Ergebnisse 
								ein weiteres streitiges Gerichtsverfahren zu 
								verhindern. Grund ist die unter Umständen lange 
								Verfahrensdauer, die den Verlust von 
								Beweismitteln besorgen lässt. |